Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil aller Angebote und Verträge der Firma REX-BÖDEN GmbH, mit Sitz in A-9100 Völkermarkt, Gewerbezone 1 (im Folgenden: Auftragnehmer oder AN), in Bezug auf ihre Geschäftspartner (im Folgenden: Auftraggeber oder AG).
Änderungen, Aufhebungen oder Erweiterungen dieser AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Abweichende AGB des Auftraggebers oder nachträgliche Vertragsänderungen werden nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.
II. VERTRAGSGRUNDLAGEN
Die Vertragsgrundlagen bestehen in folgender Reihenfolge:
- Der Vertrag selbst,
- Diese AGB,
- Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ö-Normen, insbesondere Ö-Norm 2110 (Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen), Ö-Norm B 2210 (Putzarbeiten), Ö-Norm B 2259 (Herstellung von Außenwandwärmedämmverbundsystemen) und Ö-Norm B 2232 (Estricharbeiten),
- Das Unternehmensgesetzbuch,
- Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
III. ANGEBOTE
Angebote des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber auf Vollständigkeit zu prüfen.
Zusätzliche Leistungen auf Anordnung des Auftraggebers werden gesondert abgerechnet. Für zusätzlichen Material- und Arbeitsaufwand gelten die jeweiligen Listenpreise.
Die Angebote des Auftragnehmers sind für einen Zeitraum von 60 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich.
Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Nichterteilung des Auftrags berechtigt den Auftragnehmer zur Rückforderung dieser Unterlagen.
IV. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Erhalt der Auftragserteilung des Auftraggebers eine schriftliche Bestätigung erteilt.
Angaben in Katalogen oder Prospekten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erwähnt werden.
V. PREISE
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Bei Kostenänderungen bis zur Fertigstellung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise anzupassen.
Steuern, Gebühren oder Abgaben im Zusammenhang mit der Werkerstellung werden gesondert in Rechnung gestellt.
VI. GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT
Die Gefahr und Nutzung für eine Leistung oder Teilleistung gehen bei Erbringung auf den Auftraggeber über.
VII. FERTIGSTELLUNGSTERMINE
Fertigstellungstermine bzw. -fristen des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
Die Fertigstellungsfrist beginnt frühestens nach rechtzeitiger Einlangens der Werklohnvorauszahlung (siehe Punkt IX.). Hinderungsgründe auf Seiten des Auftraggebers verschieben den Fristbeginn.
Für unverschuldete Fertigstellungsverzögerungen haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber verzichtet in solchen Fällen auf Rücktritts- und Schadenersatzansprüche.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftragnehmer gewährleistet die Fehlerfreiheit des Werkes gemäß dem Stand der Technik und Naturgegebenheiten.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrenübergang.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten und Mängel schriftlich gemeldet wurden. Der Auftraggeber muss relevante Unterlagen vorlegen.
Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Verbesserung oder Preisminderung erfüllt. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
IX. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten, Folgeschäden, Ersparnisverluste, Zinsverluste und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
X. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Werklohn ist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung in der angegebenen Währung zu zahlen.
Teilrechnungen sind entsprechend den Arbeitsfortschritten oder Etagen zu begleichen.
Skontofristen gelten ab dem Tag nach dem Rechnungsdatum.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtung aufschieben oder den gesamten ausstehenden Betrag sofort fällig stellen.
Der Auftragnehmer kann im Verzugsfall Verzugszinsen berechnen.
XI. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHT
Der Auftraggeber haftet bei Verletzung von Schutzrechten, wenn Werke nach seinen
Vorgaben erstellt werden.
Ausführungsunterlagen und geistiges Eigentum des Auftragnehmers unterliegen dem Schutz der einschlägigen Gesetze.
XII. UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch gültige ersetzt.
XIII. ANZUWENDEDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in A-9100 Völkermarkt.
DATENSCHUTZ
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Ihre Daten werden gemäß DSGVO und TKG 2003 verarbeitet. In dieser Datenschutzinformation informieren wir über die Datenverarbeitung auf unserer Website.
Kontakt mit uns
Kontaktformular- oder E-Mail-Anfragen werden 18 Monate bei uns gespeichert.
Datenspeicherung
Im Zuge der Auftragsabwicklung werden personenbezogene Daten wie Name, Adresse und Objektdaten gespeichert. Ohne diese Daten kann kein Vertrag abgeschlossen werden.
Daten können an Dritte wie Transportunternehmen, Lieferanten oder Subunternehmer weitergegeben werden.
Nach Auftragsabschluss werden Daten gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Ihre Rechte
Sie haben Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sie können sich bei Datenschutzverstößen bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Diese Datenschutzrichtlinie erstreckt sich nicht auf externe verlinkte Websites.
